Hier finden Sie alle Fakten über die Sie, meiner Meinung nach, vor einer Entscheidung Informiert sein sollten. Ich möchte diese hier nicht bewerten, finde es jedoch sehr, wichtig alle zu kennen.
In Deutschland ist eine Abtreibung im Normalfall bis zur 12. Woche der Schwangerschaft (nach Befruchtung) möglich.
Das entspricht der 14. Schwangerschaftswoche nach der Zählung der Frauenärzte. Nach deutschem Gesetz ist eine Spätabtreibung in manchen Ausnahmefällen erlaubt – unter anderem aus medizinischen Gründen. Der Fokus liegt dabei jedoch nicht auf der Gesundheit bzw. gesundheitlichen Einschränkungen des Kindes, die durch Erkrankungen verursacht sein können. Allein eine potenzielle Gesundheitsgefährdung der schwangeren Frau ist dabei maßgeblich. Somit gilt eine Behinderung des Kindes in Deutschland nicht als Indikation für eine Spätabtreibung.
Frühestens 2 Wochen nach der Vergewaltigung können Sie einen Schwangerschaftstest vornehmen lassen. Wenn Sie schwanger sind, können Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Dies ist bis zum 3. Monat der Schwangerschaft möglich.
Unter 18 Jahre Schwangerschaftsabbruch
Im konkreten Fall muss der behandelnde Arzt prüfen und entscheiden, ob die Jugendliche einwilligungsfähig ist. Einwilligungsfähig bedeutet, dass die Reife und notwendige Einsichtsfähigkeit, in die körperliche und mögliche psychische Tragweite eines Schwangerschaftsabbruchs, gegeben ist. In diesem Fall kann dieser ohne Zustimmung der Eltern vorgenommen werden. Stellt der Arzt besagte Fähigkeit fest, so ist eine allein verantwortliche Entscheidung der Jugendlichen, für die Abtreibung ohne Erlaubnis der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter, möglich.
Die Krankenkassen bezahlen den Abbruch.
Operativer oder medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Eine medikamentöse Abtreibung ist mit dem Wirkstoff Mifepriston* bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Menstruation zulässig. Die Frau erhält 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme von Mifepriston unter ärztlicher Aufsicht sogenannte Prostaglandine*, diese Hormone wirken wehenfördernd und lösen eine Fehlgeburt aus. Bei ca.95 Prozent der Frauen erfüllt der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch seinen Zweck. Besteht jedoch weiterhin die Schwangerschaft, weil nach der Medikation keine Fehlgeburt eingetreten ist oder starke Blutungen auftreten, ist eine Ausschabung notwendig. Dabei werden die Gebärmutterschleimhaut und die Fruchtblase zusammen mit dem Embryo, mithilfe von chirurgischen Instrumenten, abgetragen.
Die operative Abtreibung erfolgt entweder durch örtliche Betäubung des Muttermundes oder einer Vollnarkose. Die meist verwendete Methode ist die Saugkürettage: Dabei werden Gebärmutterschleimhaut und Embryo über ein Röhrchen abgesaugt. Eine alternative Methode ist die Ausschabung mithilfe medizinischer Instrumente.
Wie läuft eine Spätabtreibung ab, wenn der Fötus außerhalb der Gebärmutter noch nicht lebensfähig ist, wird eine Geburt eingeleitet. Durch den Geburtsvorgang stirbt der Fötus dann. Ist er prinzipiell auch außerhalb lebensfähig, erhält er im Mutterleib eine Injektion mit Kaliumchlorid, die zum Herzstillstand führt. Danach wird eine Geburt eingeleitet.
Werden chirurgische Instrumente für die Abtreibung verwendet, kann es zu Verletzungen der Uteruswand kommen. Das Schwangerschaftsgewebe nicht komplett entfernt wurde oder die Gebärmutterwand komplett durchstoßen wird. Kommt es während des Eingriffs zu Komplikationen kann das Risiko für Spätfolgen steigen.
Dazu gehören etwa Schwierigkeiten bei einer späteren Schwangerschaft, wie eine Eileiterschwangerschaft, oder Unfruchtbarkeit.
* Nebenwirkungen der o.g. Medikamente
Häufig: Harnwegsblutungen, Gebärmutterzusammenziehen, Gebärmutterkrämpfe, Übelkeit und Erbrechen, Durchfall, Rückenschmerzen, Fieber, Uterine Überstimulation(erhöhte Frequenz, Intensität oder Dauer der Wehen, Basaltonuserhöhung)
Selten: Gebärmutterdurchbruch, starke Blutungen und andere Symptome in der Genitalregion, Magen-Darm-Krämpfe, niedriger Blutdruck (in Zusammenhang mit Anwendung des Prostaglandins), Überempfindlichkeitsreaktionen (Hautausschlag, Oberhautschädigung, Unwohlsein, Disseminierte intravasale Gerinnung (DIG)
ENTWICKLUNG DES EMBRYOS BIS ZUR 15. Schwangerschaftswoche
1. bis 4. Schwangerschaftswoche Schon kurz nach der Befruchtung beginnt die Zygote sich mehrfach zu teilen und mithilfe rhythmischer Kontraktionen des Eileiters in Richtung Gebärmutter zu wandern. Etwa sechs Tage nach der Befruchtung nistet sie sich dort ein. Zum Zeitpunkt der Einnistung haben sich bereits mehrere Zellkerne und Zellschichten gebildet, aus denen später die einzelnen Organe und Gewebe entstehen. Gegen Ende der vierten Schwangerschaftswoche beginnen sich die Zellen zu spezialisieren.
5. bis 6. Schwangerschaftswoche Im Laufe der sechsten Schwangerschaftswoche beginnen die ersten Organe, Form anzunehmen, und auch Kopf, Rumpf und Ansätze der Gliedmaßen sind erkennbar. Das Herz beginnt zu schlagen und der Embryo bildet ein eigenes Kreislaufsystem aus. Der Embryo ist nun rund fünf Millimeter groß.
7. bis 8. Schwangerschaftswoche Neben dem Herz sind weitere Organe, wie Nieren und Magen angelegt und beginnen zu arbeiten. Mit Mund, Nase und Augen beginnen nun auch die Sinnesorgane, sich zu entwickeln. Bei der Körperform des Embryos dominieren der Kopf und die oberen Extremitäten. Erste Bewegungen von Armen und Beinen sind erkennbar.
9. bis 10. Schwangerschaftswoche Nervenzellen und Muskeln sind so weit entwickelt, dass sich der Embryo ungezielt bewegen kann. An den Händen sind die Finger nun schon klar zu erkennen. Auch die Ellbogen sowie Füße und Zehen haben begonnen, sich zu entwickeln. Gesichtszüge wie Ohren, Nase, Mund und Augen nehmen immer mehr Gestalt an. Die Augen des Embryos sind zu diesem Zeitpunkt noch dauerhaft geöffnet, die Lider bilden sich erst später vollständig aus. Der Kopf wird immer runder.
11. bis 12. Schwangerschaftswoche Die Nervenbahnen haben sich weiter vernetzt, sodass die Bewegungen des Embryos immer gezielter erfolgen können; es kann inzwischen zum Beispiel schon eine Faust machen. Die Anlagen für die Milchzähne sind bereits im Kiefer angelegt. Die äußeren Geschlechtsmerkmale werden sichtbar, allerdings können sie noch nicht auf dem Ultraschallbild erkannt werden.
13. bis 15. Schwangerschaftswoche Die Augenlider haben sich ausgebildet, und die Augen sind nun geschlossen. Die Nieren haben begonnen zu arbeiten und scheiden das mit dem Mund aufgenommene Fruchtwasser in Form von Urin wieder aus. Auch erste Atembewegungen werden bereits geübt und unterstützen die Entwicklung der Lunge.
PSYCHISCHE FOLGEN NACH ABTREIBUNG
Das Post Abortion Syndrom (PAS), ist eine seelische Erkrankung , die nach Abtreibung auftritt mit psychosomatischer Symptomatik und sich als Belastungsstörung darstellt. Ähnlich wie bei PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) Bei einem traumatischen Erleben schützt der Organismus sich mit überwiegend unbewussten Überlebensstrategien. Dazu gehören auch Strategien, mit diesem Erleben im Nachhinein umzugehen.
Grundmuster der Auseinandersetzung mit diesem Konflikt sind:
1. Verdrängung Vermeidung, Verleugnung. Das Erlebte wird ins Unterbewusstsein verschoben, äußert sich dennoch über körperliche Störungen.
2. Projektion Personen, die am Geschehen Anteil hatten, wird die Schuld am Geschehen gegeben, was ihnen gegenüber Gefühlskälte oder Hass zur Folge hat.
3.Rechtfertigung Indem die Frau sich öffentlich bekennt und mit anderen Frauen, die abgetrieben haben solidarisiert, rechtfertigt sie im Nachhinein ihre Entscheidung und bestreitet deshalb mögliche posttraumatische Symptome.
4. Konfrontation bietet die Möglichkeit der Auseinandersetzung mit der Abtreibung durch Gespräche und die Verarbeitung in einem Trauerprozess, mit allen dazugehörigen Trauerphasen. Die psychischen und psychosomatischen Folgeerscheinungen treten nicht immer unmittelbar, sondern häufig erst nach Monaten oder Jahren auf, ohne dass zu diesem Zeitpunkt als offensichtlicher Auslöser erkennbar wäre.
1. Übererregbarkeit Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, vermehrte Reizbarkeit, Affektintoleranz, Konzentrationsstörungen.
2. Überwältigung Unerwartet auftretende, sich aufdrängende Gedanken an das Trauma oder auch Erinnerungslücken. (Angstträume, Zwangsvorstellungen)
3. Vermeidung von Gedanken, emotionaler und intellektueller Auseinandersetzung mit dem Trauma sowie Vermeidung von Orten und Verhaltensweisen selbst bis dahin geliebter Lebensbereiche emotionale Taubheit, Teilnahmslosigkeit, Interessenverlust, innerer Rückzug.
Der Gedanke, dass eine vergewaltigte Frau ein Kind, das sie unter so grauenvollen Umständen empfangen hat, unbedingt abtreiben will, ist eine der am weitesten verbreiteten Lügen in der Abtreibungsdebatte.
Reardon zufolge verstehen Vergewaltigungsopfer intuitiv, dass Abtreibung ein weiterer Akt der Gewalt gegen sie wäre, eine Form von „medizinischer Vergewaltigung“ – ein ungewolltes, gewaltsames Eindringen in ihren Körper. Opfer haben im Allgemeinen ein erhöhtes Bewusstsein für den Wert des Lebens und den Respekt für andere. Opfer glauben, dass das Leben ihres Kindes einen Sinn oder Zweck haben könnte, den sie noch nicht verstehen. Wenn ein Opfer die Schwangerschaft übersteht, kann es den Missbrauch überwinden. Der selbstlose Akt der Geburt ist der Beweis, dass das Opfer besser ist als ihr Angreifer. Eine Schwangerschaft ist für Opfer von Inzest zudem die Chance, den Verbrecher, der sie missbraucht, zu entlarven und den Weg einer echten Heilung zu beginnen. Weitaus die meisten der von Reardon befragten vergewaltigten Frauen haben sich entschieden, ihrem Kind das Leben zu schenken. Jene Frauen hingegen, die nach einer Vergewaltigung (häufig auf Druck des Umfelds) eine Abtreibung durchführen ließen, bedauern diese fast ausnahmslos.
260 Frauen von 15 bis 35 Jahren wurden zu ihrem Gefühlszustand nach der Abtreibung befragt.
92,60% der befragten Frauen leiden an starken Schuldgefühlen.
88,20 % leiden an Depressionen
82,30 % haben ihr Selbstwertgefühl verloren
55,80% haben Selbstmordgedanken
66% beendeten die Beziehung zu ihrem Sexualpartner nach der Abtreibung
40,60% begannen, Drogen zu nehmen
36,50% flüchteten in den Alkohol
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keinen fachlichen medizinischen oder therapeutischen Rat ersetzen kann!
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Quellen Literaturverzeichnis
David M. Fergusson et al., Abortion in young women and subsequent mental health.
Journal of Psychology and Psychiatry,
PROVITA Stiftung Dr. Detlev Katzwinkel und Dr. Heike Fischer
D.C. Reardon, The Post Abortion Review, Elliot Institute 1994